Das Evangelische Stift St. Arnual ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie steht in der ununterbrochenen Nachfolge des Kollegiatstiftes St. Arnual und der naussau-saarbrückischen Stiftsschaffnei.
Als Eigentümer der Stiftskirche ist das Evangelische Stift für deren bauliche Unterhaltung zuständig. Die Ev. Kirchengemeinde St. Arnual, deren Sprengel bei der Organisation der nassau-saarbrückischen lutherischen Landeskirche 1575 erheblich verkleinert wurde, hat die Nutzung der Kirche und die Zuständigkeit für deren mobile Ausstattung.
Die Stiftskirche St. Arnual
Die Stiftskirche St. Arnual in dem gleichnamigen Saarbrücker Stadtteil steht für die Geschichte des Ev. Stifts und erinnert zugleich an eine hier lange Zeit ansässige Klerikergemeinschaft, der hohe Bedeutung in der Kirchengeschichte des Landes an der mittleren Saar zukommt.
Im Frühmittelalter wurde von hier aus christliches Gedankengut verbreitet und seit der Mitte des 16. Jhs. Anstöße zur Reformation, die erst ein Vierteljahrhundert später, ab 1575, aufgrund obrigkeitlicher Verfügung systematisch durchgeführt wurde. Nur wenige schriftliche Quellen zur Geschichte des Kanonikerstiftes blieben erhalten. Sie werden, vornehmlich für die ältere Zeit, ergänzt durch archäologische Befunde, die bei der großen Sanierung der gotischen Stiftskirche 1982-1994 und bei den anschließenden Grabungen im Kreuzgang gewonnen wurden.
Der Merowingerkönig Theudebert II. (595-612) schenkte aus dem weiträumigen Königsgut beiderseits der Saar das Dorf Merkingen dem Metzer Bischof Arnual (Arnoald, Arnualdus). Er setzte damit den Bischof in die Lage, an dem strategisch wichtigen Saarübergang einer schon in römischer Zeit begangenen Straße vom Pariser Becken über Reims und Metz zum Oberrhein und weiter nach Franken und Thüringen einen missionarischen und administrativen Stützpunkt seines Bistums einzurichten. Die Stiftskirche war der Sitz einer Gemeinschaft von Priestern, die von hier aus die Nachbarorte, die sog. Stiftspfarreien, seelsorgerisch betreuten und auch in die Metzer Diözesanverwaltung eingebunden waren. Es waren keine Mönche, sondern Kanoniker und als solche seit den Festlegungen der Aachener Reformsynoden des frühen 9. Jhs. nicht an das Gelübde der Armut gebunden. Später gaben sie auch das gemeinsame Leben auf und wohnten mit ihrem Gesinde in Stiftsherrenhäusern (Kurien), deren Lage westlich der Kirche teilweise noch bekannt ist. Vermutlich seit dem 11. Jh. war die Klerikergemeinschaft eine rechtlich selbständige Institution, geleitet zunächst von einem Propst, seit dem 15. Jh. von einem Dekan.Die Zahl der Stiftsherren schwankte, doch waren es nie mehr als zwölf.
Bis in das 16. Jh. gehörten die beiden Städte Saarbrücken und St. Johann zur Pfarrei St. Arnual. Sie wurden jedoch mit der Einführung der selbständige Pfarreien.
Der Verwaltungsrat des Evangelischen Stifts
Heute verantwortet der Verwaltungsrat des Evangelischen Stifts das vorhandene Vermögen, das aus der Stiftskirche St. Arnual, den beiden Stiftswäldern St. Arnual und Krughütte, bebauten und unbebauten Grundstücken diesseits und jenseits der deutsch-französischen Staatsgrenze und Kapitalien besteht.
Die Erträge sind satzungsgemäß für evangelische Kirchen- und Schulzwecke zu verwenden, insbesondere der Tradition des Stiftes, der Unterhaltung der Stiftskirche, der Unterstützung des Ludwigsgymnasiums in Saarbrücken und der Erfüllung anderer observanzmäßig auf dem Fonds ruhender Verpflichtungen.
Als Eigentümer der Stiftskirche ist es für deren bauliche Unterhaltung zuständig. Die Ev. Kirchengemeinde St. Arnual, deren Sprengel bei der Organisation der nassau-saarbrückischen lutherischen Landeskirche 1575 erheblich verkleinert wurde, hat die Nutzung der Kirche und die Zuständigkeit für deren mobile Ausstattung.