Das Evangelische Stift

Das Evangelische Stift St. Arnual ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie steht in der ununterbrochenen Nachfolge des Kollegiatstiftes St. Arnual und der naussau-saarbrückischen Stiftsschaffnei.

Als Eigentümer der Stiftskirche ist das Evangelische Stift für deren bauliche Unterhaltung zuständig. Die Ev. Kirchengemeinde St. Arnual, deren Sprengel bei der Organisation der nassau-saarbrückischen lutherischen Landeskirche 1575 erheblich verkleinert wurde, hat die Nutzung der Kirche und die Zuständigkeit für deren mobile Ausstattung.

Die Stiftskirche St. Arnual

Die Stiftskirche St. Arnual in dem gleichnamigen Saarbrücker Stadtteil steht für die Geschichte des Ev. Stifts und erinnert zugleich an eine hier lange Zeit ansässige Klerikergemeinschaft, der hohe Bedeutung in der Kirchengeschichte des Landes an der mittleren Saar zukommt.

Im Frühmittelalter wurde von hier aus christliches Gedankengut verbreitet und seit der Mitte des 16. Jhs. Anstöße zur Reformation, die erst ein Vierteljahrhundert später, ab 1575, aufgrund obrigkeitlicher Verfügung systematisch durchgeführt wurde. Nur wenige schriftliche Quellen zur Geschichte des Kanonikerstiftes blieben erhalten. Sie werden, vornehmlich für die ältere Zeit, ergänzt 
durch archäologische Befunde, die bei der großen Sanierung der gotischen Stiftskirche 1982-1994 und bei den anschließenden Grabungen im Kreuzgang gewonnen wurden.

Der Merowingerkönig Theudebert II. (595-612) schenkte aus dem weiträumigen Königsgut beiderseits der Saar das Dorf Merkingen dem Metzer Bischof Arnual (Arnoald, Arnualdus). Er setzte damit den Bischof in die Lage, an dem strategisch wichtigen Saarübergang einer schon in römischer Zeit begangenen Straße vom Pariser Becken über Reims und Metz zum Oberrhein und weiter nach Franken und Thüringen einen missionarischen und administrativen Stützpunkt seines Bistums einzurichten. 
Die Stiftskirche war der Sitz einer Gemeinschaft von Priestern, die von hier aus die Nachbarorte, 
die sog. Stiftspfarreien, seelsorgerisch betreuten und auch in die Metzer Diözesanverwaltung eingebunden waren. Es waren keine Mönche, sondern Kanoniker und als solche seit den Festlegungen 
der Aachener Reformsynoden des frühen 9. Jhs. nicht an das Gelübde der Armut gebunden. Später gaben sie auch das gemeinsame Leben auf und wohnten mit ihrem Gesinde in Stiftsherrenhäusern (Kurien), deren Lage westlich der Kirche teilweise noch bekannt ist. Vermutlich seit dem 11. Jh. war die Klerikergemeinschaft eine rechtlich selbständige Institution, geleitet zunächst von einem Propst, seit dem 15. Jh. von einem Dekan.Die Zahl der Stiftsherren schwankte, doch waren es nie mehr als zwölf.

Bis in das 16. Jh. gehörten die beiden Städte Saarbrücken und St. Johann zur Pfarrei St. Arnual. Sie wurden jedoch mit der Einführung der selbständige Pfarreien.

Besitz und Einkünfte des Stiftes wuchsen durch Schenkungen benachbarter Adliger. Besonders die 
Erinnerung an einen Grafen Odoaker (10. Jh.) blieb in der Stiftstradition lange Zeit lebendig. lm 12. Jahrhundert wurde den Grafen von Saarbrücken die Schirmvogtei übertragen. Sie verpflichtete sie zum Schutz des Stiftes, seiner Kleriker und Leibeigenen und zur Ausübung der Gerichtsbarkeit, ermöglichte ihnen aber auch die Teilhabe an den Stiftseinkünften. Bald nach 1550 wurde durch das 
Aufgeben des Zölibates und das Reichen des Abendmahles in beiderlei Gestalt (Laienkelch) offen- 
sichtlich, dass die Stiftsherren sich der reformatorischen Bewegung geöffnet hatten, während die damaligen Grafen von Nassau-Saarbrücken am alten Bekenntnis festhielten. Als zu den konfessionellen Differenzen auch noch die Ausübung aufgrund herrlicher Rechte zwischen Graf und Stift strittig wurde, löste Graf Johann IV. von Nassau-Saarbrücken das Stift kurzerhand auf.
 
Das Stiftsvermögen vereinigte er aber nicht mit dem gräflichen, sondern ließ es als eigenen Fonds verwalten. Daraus entstand die nassau-saarbrückische Stiftsschaffnei. Sie überstand wegen der Zweckbindung ihrer Einkünfte zur Unterhaltung von Kirchen und Schulen als einzige nassau-saar-brückische Behörde die großen politischen und sozialen Umwälzungen am Ende des 18. Jhs . Ihre 
Rechtsnachfolgerin ist das Evangelische Stift St. Arnual, ein kirchlicher Fonds des öffentlichen Rechts.

 

Der Verwaltungsrat des Evangelischen Stifts

Heute verantwortet der Verwaltungsrat des Evangelischen Stifts das vorhandene Vermögen, das aus der Stiftskirche St. Arnual, den beiden Stiftswäldern St. Arnual und Krughütte, bebauten und unbebauten Grundstücken diesseits und jenseits der deutsch-französischen Staatsgrenze und Kapitalien besteht.

Die Erträge sind satzungsgemäß für evangelische Kirchen- und Schulzwecke zu verwenden, insbesondere der Tradition des Stiftes, der Unterhaltung der Stiftskirche, der Unterstützung des Ludwigsgymnasiums in Saarbrücken und der Erfüllung anderer observanzmäßig auf dem Fonds ruhender Verpflichtungen.

Als Eigentümer der Stiftskirche ist es für deren bauliche Unterhaltung zuständig. Die Ev. Kirchengemeinde St. Arnual, deren Sprengel bei der Organisation der nassau-saarbrückischen lutherischen Landeskirche 1575 erheblich verkleinert wurde, hat die Nutzung der Kirche und die Zuständigkeit für deren mobile Ausstattung.