Spenden

Helfen Sie mit!

Die Ev. Stiftskirche ist Eigentum des Evangelischen Stifts St. Arnual, einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts. Sie erhält weder Kirchensteuereinnahmen noch institutionelle Förderungen der öffentlichen Hand. Die Evangelische Kirchengemeinde St. Arnual ist bei uns zu Gast und sorgt für ein lebendiges Gotteshaus. Sie ist verantwortlich für die Ausgestaltung von Gottesdiensten, Trauungen und Konzerten.

Spenden & Helfen

Mit der Bewahrung und Vermittlung eines reichen kulturellen Erbes nimmt das Ev. Stift eine besondere gesellschaftliche Aufgabe im Bereich der Kultur- und Bildungsförderung wahr. Es gibt für den Stiftshaushalt weder feste Zuschüsse der öffentlichen Hand noch Anteile an der Kirchensteuer.

Neben Erlösen aus der Finanzwirtschaft, Liegenschaften, Verpachtungen und Vermietungen sollte vor allem die Waldwirtschaft die Finanzierung der Aufgaben wahrnehmen. Doch ist mittlerweile der Stiftswald selbst zu einem Förderzweck geworden.

Deshalb freuen wir uns über Ihr Interesse am Ev. Stift St. Arnual und Ihre Unterstützung!

Spenden zur allgemeinen Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben werden zeitnah dort eingesetzt, wo die Zuwendung am dringendsten benötigt wird.

Ihre zweckgebundene Spende kommt direkt dem Projekt zu Gute, welches Sie konkret unterstützen möchten. Hierfür ist es nötig, auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck auszuwählen.

Ev. Stift St. Arnual
IBAN: DE61 5909 2000 3060 6100 01

Anlass-Spenden

Verbinden Sie Ihr persönliches Jubiläum mit einer Spendenaktion zugunsten eines Projektes des Ev. Stifts!

Kondolenzspende

Sie trauern um einem geliebten Menschen und möchten in seinem Sinne die Erhaltung der Stiftskirche St. Arnual unterstützen?

Die Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen des Evangelischen Stifts St. Arnual. Die Kapitalerträge aus dem angelegten Vermögen stellen für unser Stift eine sichere und wiederkehrende Einnahmequelle für eine beständige und leistungsfähige Stiftsarbeit dar. Eine Zustiftung können Sie zu Lebzeiten oder testamentarisch veranlassen. Ihr zugestiftetes Vermögen wird somit dauerhaft zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Evangelischen Stifts St. Arnual verwendet.

Ihre Zustiftung an das Evangelische Stift St. Arnual honoriert der Gesetzgeber mit attraktiven Steuervorteilen.

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 regelt, dass es steuerlich keine Rolle mehr spielt, ob eine Stiftung eine Zuwendung in den Vermögensstock anlässlich ihrer Neugründung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt als Zustiftung erhält. Somit kann ein Zustifter innerhalb von zehn Jahren maximal 1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

Bei einer Zustiftung entfallen – im Gegensatz zur Gründung einer eigenen Stiftung – die behördliche Anerkennung, die Genehmigung und die Stiftungsverwaltung.